AGB`s

Allgemeine Vertragsbedingungen für den Verkauf von Standardsoftware (B2B) der alingoo GmbH

I.

Allgemeine Bestimmungen

Im Falle von Abweichungen zwischen Regelungen in den Abschnitten II. und III. Gehen die in diesen Abschnitten enthaltenen besonderen Vereinbarungen den Regelungen in Abschnitt I. vor.

§ 1 Geltung der Vertragsbedingungen

(1) Für den Verkauf von Standardsoftware, den Abschluss von Wartungs- und Serviceverträgen, die Erbringung von Beratungs- und Schulungsleistungen sowie für vorvertragliche Schuldverhältnisse gelten im unternehmerischen Verkehr (B2B) ausschließlich diese Allgemeinen Vertragsbedingungen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Einkaufs-, Geschäfts- oder Vertragsbedingungen des Kunden werden nicht Bestandteil des Vertrages, auch wenn alingoo deren Geltung nicht ausdrücklich widerspricht.

(2) Dem Kunden ist bekannt, dass alingoo selbst nicht Anbieter der vertriebenen Leistungen ist, sondern als Reseller für Softwareanbieter handelt.

(3) Auf die mit dem jeweiligen Softwareanbieter abzuschließenden Verträge, namentlich Verträge über die Einräumung von Nutzungsrechten und/oder etwaige Wartungs- und Pflegeverträge sowie Verträge über sonstige Dienstleistungen finden ausschließlich die mit dem jeweiligen Software Anbieter vereinbarten Konditionen Anwendung.

(4) Auf Verträge mit Verbrauchern  gemäß § 13 BGB finden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Anwendung.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote von alingoo sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist schriftlich als bindend bezeichnet.

(2) Ein Vertrag kommt nur durch beiderseits unterzeichneten Vertrag oder schriftliche Auftragsbestätigung von alingoo zu den in der Auftragsbestätigung genannten Konditionen zu Stande.

(3) Ein Vertrag kommt auch zustande, wenn ohne vorherige Auftragsbestätigung die Lieferung oder Leistung gemäß der Kundenbestellung erfolgt und dazu eine entsprechende Rechnung an den Kunden versandt wird.

§ 3 Vergütung, Zahlung, Aufrechnung

(1) Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung, mangels Auftragsbestätigung die in der jeweils geltenden Preisliste bzw. in einem zuvor schriftlich übersandten Angebot genannten Preise. Preisangaben in Angebotsunterlagen und Preislisten verstehen sich netto zuzüglich gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer.

(2) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist das Entgelt für die Leistungen netto (ohne Abzug) innerhalb von 10 Tagen ab dem Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

(3) Die Aufrechnung seitens des Kunden ist nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder entscheidungsreifen Forderungen zulässig. Dies gilt auch für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.

§ 4 Leistungszeit, Verzögerungen, Leistungsort

(1) Angaben zu Liefer- und Leistungszeitpunkten sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet.

(2) Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in welchem sich der Kunde in Zahlungsverzug befindet, sowie bei Störungen aufgrund höherer Gewalt und anderer von alingoo nicht zu vertretenden Hindernissen im Zusammenhang mit der jeweiligen Lieferung um den Zeitraum, in dem alingoo an der Lieferung oder Leistung gehindert ist, sowie um eine angemessene Anlaufzeit nach Wegfall des Hindernisses.

(3) Wenn alingoo von seinem Lieferanten ohne eigenes Verschulden nicht beliefert wird, ist alingoo berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird alingoo den Kunden unverzüglich informieren und dem Kunden bereits erbrachte Gegenleistungen erstatten.

(4) Mahnungen und Fristsetzungen des Kunden bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Eine Nachfrist muss angemessen sein. Eine Frist von weniger als zwei Wochen ist nur bei besonderer Eilbedürftigkeit angemessen.

§ 5 Sachmängel

(1) alingoo ist nicht Hersteller der vertriebenen Software. Anspruchsgegner für etwaige Ansprüche aus Herstellergarantien ist ausschließlich der jeweilige Softwarehersteller.

(2) Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, sofern es sich nur um eine unerhebliche Abweichung der Leistungen von der vertragsgemäßen Beschaffenheit handelt. Im Übrigen leistet alingoo nach den Regeln des Kaufrechts Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit. Funktionsstörungen, die auf ungeeignete Hardware- und/oder Umgebungsbedingungen, Konfigurations-, Installations- oder Bedienungsfehler des Kunden oder eine Änderung oder unsachgemäße Wartung der Software durch den Kunden oder Dritte zurückzuführen sind, stellen keinen Mangel dar.

(3) Der Kunde muss zur Erhaltung der Gewährleistungsrechte offensichtliche Mängel unverzüglich nach Anlieferung und nicht offensichtliche Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung rügen.

(4) Bei Sachmängeln leistet alingoo zunächst Gewähr durch Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung). Im Rahmen der Ersatzlieferung wird dem Kunden gegebenenfalls ein neuer Stand der Software überlassen. Der Kunde ist verpflichtet, den neuen Softwarestand zu übernehmen, wenn der vertragsgemäße Funktionsumfang erhalten bleibt und die Übernahme nicht zu erheblichen Nachteilen führt. Als Mängelbeseitigung gilt auch, wenn alingoo dem Kunden zumutbare Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden.

(5) Schlägt die Nacherfüllung gemäß § 440 Satz 2 BGB fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Bei geringfügigen Mängeln ist der Rücktritt ausgeschlossen.

§ 6 Rechtsmängel

(1) Bei Rechtsmängeln leistet alingoo zunächst Gewähr durch Nacherfüllung. Hierzu verschafft alingoo dem Kunden nach eigener Wahl eine rechtlich einwandfreie Benutzungsmöglichkeit an der gelieferten Software oder an ausgetauschten oder geänderten gleichwertigen Programmen.

(2) Im Übrigen gilt § 5 vorstehend entsprechend.

§ 7 Haftung

(1) alingoo haftet unabhängig vom Rechtsgrund nur für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, nämlich einer Pflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und/oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), verursacht wurden. Die Haftung ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung alingoo bei Vertragsschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, unterbliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen.

(2) Für den Verlust von Daten und deren Wiederherstellung haftet alingoo nach Maßgabe von vorstehend Absatz (1) nur insoweit, als ein solcher Verlust durch angemessene Sicherungsmaßnahmen seitens des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.

(3) Vorgenannte Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, die auf einer zumindest fahrlässigen Pflichtverletzung von alingoo oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von alingoo oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

§ 8 Verjährung

(1)  Die Verjährungsfrist beträgt

a) für Gewährleistungsansprüche wegen eines Sach- oder Rechtsmangels ein Jahr ab Ablieferung der Software,

b) bei nicht auf Sach- oder Rechtsmängeln beruhenden Ansprüchen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zwei Jahre, beginnend ab dem Zeitpunkt, in dem der Besteller von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.

(2) Die Verjährung tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 BGB bestimmten Höchstfristen ein.

(3)Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses nach § § 478,479 BGB bleibt unberührt.

(4) Bei Schadens- und Aufwendungsersatz aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Arglist gelten jedoch stets die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen des Schriftformerfordernisses. Das Schriftformerfordernis wird durch E-Mail nicht gewahrt.

(2) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (United Nations Convention for the International sale of goods vom 11.4.1980).

(3) Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag ist München.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen dadurch nicht berührt.

II.

Besondere Bedingungen für die Überlassung von Software

§ 11 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang

(1) Gegenstand dieser Vertragsbedingungen ist nur die Lieferung von Standardsoftware.

(2) Die Software wird im Objektcode ausgeliefert. Ein Anspruch auf die Auslieferung des Quellcodes besteht nicht.

(3) Sofern im Einzelfall nicht die Auslieferung auf einem Datenträger vereinbart ist, wird dem Kunden die Software im Objektcode zum Download bereitgestellt. Nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises erhält der Kunde den für den Download und/oder die Installation erforderlichen Lizenzschlüssel und/oder Aktivierungskey.

(4) Die vertragsgemäße Beschaffenheit der Software und der Umfang etwa mitgelieferter Dokumentationen ergeben sich abschließend aus dem Angebot und der Produktbeschreibung. Angaben in Produktbeschreibungen beruhen auf den Herstellerangaben und stellen keine Zusicherungen oder Beschaffenheitsgarantien von alingoo dar.

(5) Der Kunde hat vor Vertragsabschluss überprüft, dass die Spezifikation der Software seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Ihm sind die wesentlichen Funktionsmerkmale und -bedingungen der Software bekannt.

(6) Dem Kunden obliegt die ordnungsgemäße und vorschriftsmäßige Installation der Software. Es liegt in seiner Verantwortung, die Funktionsfähigkeit der Arbeitsumgebung des Programms sicherzustellen.

(7) Sofern im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart ist besteht kein Anspruch auf Auslieferung eines Handbuchs in gedruckter oder elektronischer Form. Die Benutzerführung und Hinweise erfolgen ausschließlich durch die in der Software integrierten Hilfefunktionen/Bedienungsanleitungen.

§ 12 Rechte des Bestellers an der Software

(1) Die Software ist urheberrechtlich geschützt.

(2) alingoo ist nicht Hersteller der Software und nicht berechtigt, dem Kunden Rechte an der Software einzuräumen. alingoo ist nur Vermittler von Nutzungsrechten. Der Lizenzvertrag wird unmittelbar zwischen dem Hersteller und dem Kunden zu den Nutzungsbedingungen des Herstellers geschlossen. Auf Anforderung werden dem Kunden die gültigen Nutzungsbedingungen vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt. Der Kunde kann die öffentlichen Nutzungsbedingungen (Terms  of use) der Babylon Software Ltd. einsehen unter:

http://www.babylon-software.com/info/terms

(3) Der Lizenzvertrag mit dem Hersteller kommt durch Aktivierung der Software zu Stande.

(4) Der Kunde verpflichtet sich, die im Lizenzmaterial enthaltenen Schutzvermerke, wie Copyrightvermerk und andere Rechtsvorbehalte unverändert beizubehalten.

III.

Besondere Bedingungen für Wartungsverträge/Verträge über Dienstleistungen

§ 13 Vertragsgegenstand/

Leistungsumfang

(1) Verschiedene Hersteller bieten die Möglichkeit, Wartungs-/Pflegeverträge für Softwareprodukte abzuschließen, die es ermöglichen, regelmäßig Updates und/oder Upgrade zu beziehen und/oder Unterstützung bei der Nutzung der Software zu erhalten. Auch insoweit ist alingoo nur Vermittler der betreffenden Verträge und mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs und der Einziehung der vereinbarten Vergütung beauftragt.

(2) Die Leistungen werden aufgrund von abzuschließenden Verträgen zwischen dem Hersteller der Software und dem Kunden erbracht.

(3) Inhalt und Umfang der mit dem Wartungs-/Pflegevertrag verbundenen Leistungen ergeben sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung des Herstellers.

(4) Ein Anspruch auf Leistungserbringung durch alingoo besteht nicht.

(5) Weiterhin gelten die Nutzungsbedingungen (Terms of use) der Babylon Software Ltd.

http://www.babylon-software.com/info/terms

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